Nach aktuellen Informationen hat die Generalstaatsanwaltschaft nunmehr doch noch den Antrag auf Erlass eines vorläufigen Auslieferungs-Haftbefehls an das OLG Frankfurt gestellt, da Fluchtgefahr für Paul Watson bestehe. Über den Auslieferungsantrag wurde damit noch nicht entschieden. Gleichzeitig weist die Generalstaatsanwaltschaft darauf hin, dass das Justizministerium und das Auswärtige Amt die politische Möglichkeit hätten, den Haftbefehl sofort außer Kraft zu setzen. Watson würde dann nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sofort ohne Kaution freigelassen. Dieser Hinweis ist außergewöhnlich und einmalig in der Justizgeschichte Deutschlands.
Damit soll offenbar ausgedrückt werden, dass der Haftbefehl auch aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft einen politischen Hintergund hat. Read more »



Mai 14th, 2012
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